Wichtige Hinweise
- Für alle rechtlichen Leistungen schließt du direkt einen Mandatsvertrag mit der Kanzlei HDH. Die Kanzlei wird ausschließlich auf Grundlage deiner erteilten Vollmacht tätig.
Unsere technischen Leistungen (Identifikation, Aufbereitung und Übermittlung an HDH, inklusive fortlaufender Kontrolle, ob entfernte Bewertungen wieder auftauchen) berechnen wir pro bearbeiteter Bewertung, gestaffelt nach Volumen. Das anwaltliche Erfolgshonorar von HDH (§ 4a RVG) fällt nur an, wenn eine Bewertung tatsächlich entfernt wird, und ist im Preis enthalten. Wird eine bearbeitete Bewertung nicht entfernt, verzichten wir auf die Berechnung unserer technischen Leistung. Unterm Strich zahlst du nur für Bewertungen, die tatsächlich entfernt wurden. Einzelheiten regeln dein Vertrag mit Refix und dein Mandatsvertrag mit HDH.
Ob eine Rechtsverletzung durch die jeweilige Bewertung vorliegt, wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Kanzlei HDH beurteilt. Rechtliche Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab und können nicht garantiert werden.